Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften

Promotionsbüro der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften

Willkommen im Servicebereich des Promotionsbüros der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften!

Nach einem erfolgreich absolvierten Studium möchten Sie nun eine Promotion anschließen, um besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen?

Dann informieren wir Sie auf den folgenden Seiten über die notwendigen Schritte zur Promotion an unserer Fakultät.

Bergische Universität Wuppertal
Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften
Promotionsbüro

Gaußstraße 20
42119 Wuppertal

Raum: F.10.04
Tel.: +49 (0)202 439 3986
E-Mail: kmueller(at)uni-wuppertal.de

Falls Sie sich für das Promotionsstudium beim Studierendensekretariat einschreiben möchten, benötigen Sie das Formular "Einschreibung als Student*in zum Zwecke der Promotion", das Sie hier für Bildungsinländer*innen und hier für Bildungsausländer*innen finden.

Nach erfolgter Unterschrift des Promotionsausschussvorsitzenden haben Sie die Möglichkeit, sich im Studierendensekretariat in das Promotionsstudium einzuschreiben.
Link zur Homepage des Studierendensekretariats

Darüber hinaus ist für die Aufnahme des Promotionsstudiums eine schriftliche Betreuungsvereinbarung eines Hochschullehrers oder einer Hochschullehrerin der Bergischen Universität Wuppertal nötig. Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer muss die Betreuung mit ihrer oder seiner Unterschrift auf diesem Formular bestätigen. Für die Einschreibung in das Studium ist die Betreuungsvereinbarung allerdings zunächst nicht notwendig.

Rückmeldung (bis 8. Semester)
Wie alle Studierenden der Bergischen Universität Wuppertal zahlen auch Studierende im Promotionsstudium den regulären Semesterbeitrag. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Rückmeldung (9.-12. Semester)
Gemäß der aktuellen Einschreibungsordnung der Bergischen Universität Wuppertal können Promotionsstudierende bis zum Ende des Semesters, in dem ihnen die Promotionsurkunde übergeben wird, höchstens jedoch für acht Semester eingeschrieben sein.

Eine Verlängerung über das achte Semester hinaus ist um bis zu vier weitere Semester möglich. Dazu ist dem Studierendensekretariat, bei Bildungsausländer*innen dem Internationalen Studierendensekretariat, spätestens bis zum Ablauf der Rückmeldefrist ein schriftlicher Nachweis des Erfordernisses der weiteren Einschreibung der Betreuerin oder des Betreuers vorzulegen.

Hier finden Sie das Formular des Zentrums für Graduiertenstudien für eine Rückmeldung nach dem achten Semester.

Rückmeldung (ab dem 13. Semester)
Eine Einschreibung als Promotionsstudierende*r über das zwölfte Semester hinaus setzt bei jeder Rückmeldung die Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme des zuständigen Promotionsausschusses voraus. Auch diese muss spätestens bis zum Ablauf der entsprechenden Rückmeldefrist im Studierendensekretariat bzw. Internationalen Studierendensekretariat vorgelegt werden.

Hier finden Sie das Formular des Zentrums für Graduiertenstudien für eine Rückmeldung nach dem zwölften Semester.

Zum Abschluss des Promotionsstudiums ist ein Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens beim Promotionsausschuss nötig. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit unserem Promotionsbüro.


Hier finden Sie eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen: 

  • Bachelor- und Masterzeugnis
  • Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens
  • Lebenslauf
  • gebundene Kopien der Dissertation: eine für das Prüfungsamt, je eine pro Prüfer*in, je eine pro Gutachter*in; insgesamt also min. fünf gebundene Kopien
  • eine Kopie der Dissertation auf einem USB-Stick

 

Sie haben die Möglichkeit, dem Promotionsausschuss in Abstimmung mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer die Zusammensetzung Ihrer Prüfungskommission mitzuteilen. Bitte nehmen Sie vorher zu den von Ihnen gewünschten Kommissionsmitgliedern Kontakt auf und bitten um deren Zustimmung, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei Unsicherheiten bezüglich der Zusammensetzung setzen Sie sich mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer in Verbindung.

Der Promotionsausschuss entscheidet über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und informiert sowohl Sie, als auch die Mitglieder der Kommission entsprechend.

Mit erfolgreicher Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens beginnt die Kommissionsarbeit. Ihre Dissertation wird begutachtet und geprüft, die Kommissionsmitglieder werden über die Gutachten informiert. Nach erfolgter Annahme der Gutachten legt die Kommission die Note der Dissertation fest und Sie haben die Möglichkeit, einen Termin zur mündlichen Prüfung mit ihr zu vereinbaren. Nach der mündlichen Prüfung entscheidet die Prüfungskommission, ob diese bestanden ist und legt die Gesamtnote fest.

Anschließend müssen Sie Ihre Dissertation in der Universitätsbibliothek veröffentlichen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Ist die Veröffentlichung Ihrer Dissertation gewährleistet, so wird Ihnen Ihre Promotionsurkunde überreicht.

Mit dem Erhalt der Promotionsurkunde haben Sie daraufhin das Recht, den Titel eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) oder der Erziehungswissenschaften (Dr. paed.) zu führen.

Herzlichen Glückwunsch!

Ansprechpartnerin des Promotionsbüros