Hochschul-Digitalverordnung (HDVO)
Seit dem Sommersemester 2024 gilt an der Bergischen Universität Wuppertal die Hochschuldigital-Verordnung (HDVO). In dieser befinden sich Regelungen zu digitaler Lehre und digitalen Prüfungen. Digitale Lehre muss durch den Fakulätsrat und Studienbeirat im Vorfeld beschlossen werden. Die Beschlüsse werden auf dieser Website veröffentlicht. Nach der HDVO gilt Präsenzlehre deren Lehranteil an digitaler Lehre 25% oder mehr der SWS beträgt, ebenfalls als Digitallehre.
Hier finden Sie weitergehende Informationen
- Hochschuldigital-Verordnung
- Amtliche Mitteilung 03 vom 26.01.2024
- Amtliche Mitteilung 04 vom 29.01.2024
- Handreichung Dezernat 6
- Definition der Lehren innerhalb der BUW
Aktuelle Beschlüsse innerhalb der Fakultät
Digitale mündliche Prüfungen
In Sinne der HDVO, der amtlichen Mitteilung 03 vom 26.01.2024 sowie der amtlichen Mitteilung 04 vom 29.01.2024 hat der Fakultätsrat am 03.07.2024 mit Zustimmung des Studienbeirates folgendes beschlossen:
Können Studierende durch das Studium oder chronische Krankheit begründet nicht anwesend sein, kann nach Entscheidung des Prüfungsausschuss eine grundsätzlich in Präsenz stattfindende mündliche Prüfung auch digital durchgeführt werden.
Dieser Beschluss ist befristet bis zum 31.03.25.
zuletzt bearbeitet am: 16.08.2024