Kleinauftragsblöcke
Kleinaufträge dürfen nur von Personen unterzeichnet werden, denen der Kleinauftragsblock im Dez. 1.3. gegen eine Empfangsbescheinigung ausgehändigt wurde. Durch die unmittelbare Ausgabe der Blöcke durch die Beschaffungsstelle, liegt die Verantwortung über die sachgemäße Verwendung der Blöcke somit nur beim Empfänger.
Berechtigungen hierzu werden über das Dekanat erteilt, die Ausgabe der Blöcke erfolgt nach vorheriger Terminabsprache über das Dez. 1.3 – Herrn Honsel.
Online-Einkauf
Bei einem Einkauf über das Internet oder direkt beim Lieferanten muss vorab eine Recherche nach dem besten Preis erfolgen (weitere Infos: Hausmitteilung 32/2019).
Hierbei muss sichergestellt sein, dass die BUW beim Lieferanten auf Rechnung kaufen kann (keine Kreditkarte, kein Paypal etc.). Wenn dies geklärt ist, kann der Auftrag über den Kleinauftrag erfolgen (Achtung: nicht über den Warenkorb des Shops!). Hierzu bitte den eingescannten Kleinauftrag sowie die Anlagen Informationen für Kreditoren sowie die Vertragsbedingungen BUW den Lieferanten an die entsprechende E-Mail-Anschrift zusenden.
Die restliche Abwicklung läuft wie gewohnt.
Einkauf vor Ort
Bei einem Einkauf in den umliegenden Geschäften gilt es folgende Schritte zu beachten:
Vor dem Einkauf: Am Infostand den Einkauf über den Kleinauftrag ankündigen. Anschließend Einkauf im Geschäft entsprechend zusammenstellen und alle Posten, die in Ihrem Einkaufswagen liegen, auf dem Kleinauftrag notieren. Erneut zum Infostand gehen und dort mit dem Kleinauftrag „bezahlen“ (weiße Seite abgeben).
Ausgehändigten Kassenbon (=Auftragsbestätigung) mitnehmen, auf ein weißes DINA4-Blatt kleben und mit dem gelben Durchschlag des Kleinauftrages, der Mittelherkunft und mit der über die Hauspost erhaltene Rechnung zur Zahlungsabwicklung entsprechend einreichen.
zuletzt bearbeitet am: 21.01.2022